Hydranten / Steigleitungen / Wasserführende Armaturen
Der Prüfumfang hängt hier von der Bauart der Anlage ab und ist in der DIN 14461 / Teil 1 festgelegt
A.) Steigleitungen “nass” und “nasstrocken” nach DIN 14451 Teil 1 Prüfintervall 1 Jahr
- Beschilderungskontrolle
- Gängigkeit von Tür, Haspel und Handrad
- Kontrolle auf Unversehrtheit, Sauberkeit, Trockenheit und Vollständigkeit.
- Kontrolle der Schläuche auf Normgerechtheit
- Schmutzwasserentfernung
- Dichtprobe des Ventils und Strahlrohres
- Kontrolle der Wasserlieferung, des Ruhe und Fließdruckes an der letzten SchlauchanschlussEinrichtung
- Anbringung des Prüfvermerks
B.) Steigleitung “trocken” nach DIN 14462 Teil 2 Prüfintervall 2 Jahre Leistungsumfang nach DIN 14462, Teil 2, Punkt 5.2.
- Zugangskontrolle
- Beschilderungskontrolle
- Gängigkeit von Tür, und Schlauchanschlussventil
- Prüfung auf Dichtheit der Leitung und der Ventile mittels Wasserdruckprobe
- Prüfung des Wasserdurchflusses von mind. 300 ltr./min.
- Prüfung der Funktionsfähigkeit der Einspeisearmatur, der Be- und Entlüftung sowie der Entleerungseinrichtung
- Plombieren der Schlauchanschlusseinrichtungen
C.) Druckschläuche C (Faltschläuche) nach DIN 14811 Prüfintervall 5 Jahre bzw. nach jedem Gebrauch
- Kontrolle auf Unversehrtheit
- Schlaucheinband und Kupplungsdichtungen
- Abdrücken mit Wasser bei einem Druck von 12 bar.
- Waschen und trocknen
- Mit Datum stempeln
D.) Druckschläuche W (formbeständige Schläuche) nach DIN 14818 Prüfintervall 1 Jahr Leistungsumfang nach DIN 14818, Punkt 5.4.
- Ausbau der kompletten Haspel
- Anschließen an Druckgerät Haspel mit Verbindungsschlauch
- Schlauch und Strahlrohr mit Wasserdruck 16 bar abdrücken
- Haspel einbauen